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Allgemeine Mietbedingungen

1. Vertragsgegenstand

Der vorliegende Vertrag regelt die Mietbedingungen für das Segelboot Maxus 21 (nachfolgend „das Boot“ genannt) mit Liegeplatz im Hafen von Cheyres am Neuenburgersee, Schweiz, zwischen dem Vermieter (Grégory Undritz) und dem Mieter.

2. Bezeichnung des Bootes und Ausrüstung

Das Boot wird mit einer vollständigen Sicherheitsausrüstung gemäss der schweizerischen Gesetzgebung (LNI), einem Aussenbordmotor und einem Segelsatz (Grosssegel und Fock) vermietet.

3. Kaution

Vor dem Einschiffen ist eine Kaution in Höhe von 1000 CHF zu hinterlegen. Da das Boot nicht kaskoversichert ist, dient diese Kaution in erster Linie zur Deckung von:

Übersteigt der Betrag für Reparaturen oder Ersatz den Betrag der Kaution, geht der Restbetrag vollständig zu Lasten des Mieters (siehe Artikel 6). Die Kaution wird nach einer ordnungsgemässen Rückgabe-Bestandsaufnahme zurückerstattet.

4. Stornierungsbedingungen und Wetter

Stornierung durch den Mieter: Bei einer Stornierung weniger als 30 Tage vor Abfahrt sind 50 % des Mietpreises fällig.

Wetterbedingungen: Bei gefährlichen Wetterbedingungen (vom Vermieter bestätigte Sturmwarnung) kann die Vermietung verschoben werden. Bei leichtem Regen oder Windstille wird keine Rückerstattung gewährt.

5. Pflichten des Mieters (Skipper)

6. Versicherungen und Haftung bei Schäden

Versicherung des Vermieters: Das Boot ist ausschliesslich durch eine Haftpflichtversicherung abgedeckt. Diese Versicherung deckt Personen- und Sachschäden ab, die Dritten durch das Boot entstehen.

Fehlende Kaskoversicherung (Schäden am Boot): Das Boot verfügt über keine Kaskoversicherung (weder Teilkasko noch Kollisionskasko). Daher fallen alle Sachschäden, Beschädigungen, Verluste oder Verschlechterungen, die während der Mietdauer am Boot selbst oder an seiner Ausrüstung entstehen, in die alleinige Verantwortung des Mieters.

Übernahme der Schäden durch den Mieter: Im Falle eines Schadensfalls oder einer Beschädigung des Bootes werden die Kosten zunächst von der Kaution in Höhe von 1000 CHF abgezogen. Übersteigen die Kosten diesen Betrag, verpflichtet sich der Mieter , die gesamte Differenz zu übernehmen. Es obliegt dem Mieter, sicherzustellen, dass seine eigene Privathaftpflichtversicherung (PHV) oder eine spezielle Skipper-Versicherung ausdrücklich Schäden an gemieteten Booten abdeckt.

Unfälle und persönliche Gegenstände: Die Unfallversicherung der Insassen und der Versicherungsschutz für die persönlichen Gegenstände der Besatzung sind nicht im Mietpreis enthalten und fallen unter die persönlichen Versicherungen jedes Besatzungsmitglieds.

7. Bestandsaufnahme

Bei Abfahrt und Rückgabe werden ein Inventar und eine Bestandsaufnahme (Check-in/Check-out) durchgeführt. Der Mieter verpflichtet sich, das Boot in dem Zustand zurückzugeben, in dem es ihm übergeben wurde, d. h. sauber und funktionsfähig.