Gesetzgebung
Alles, was Sie über die Vorschriften für das Segeln in der Schweiz und auf dem Neuenburgersee wissen müssen.
In der Schweiz ist die Freizeitschifffahrt streng geregelt. Der Segelschein (Kategorie D) ist obligatorisch, sobald die Segelfläche des Bootes 15 m²überschreitet.
Da unsere Segelyacht Maxus 21 eine Segelfläche von etwa 21 m² hat, ist der Segelschein für die Anmietung und das Steuern des Bootes zwingend erforderlich. Der Motorbootführerschein (Kategorie A) ist hingegen nicht erforderlich, da unser Aussenbordmotor eine Leistung von weniger als 6 kW (8 PS) hat.
Perfekt! Wenn Sie Ihren Segelschein (Kategorie D) besitzen, der vom Service de la Navigation ausgestellt wurde, können Sie unsere Segelyacht mieten. Bei Ihrer ersten Buchung bitten wir Sie um ein Foto Ihres Segelscheins.
Als Durchreisender (ohne Wohnsitz in der Schweiz) erkennen die Behörden grundsätzlich die in Ihrem Heimatland erforderlichen Qualifikationen an.
Da Frankreich jedoch keinen Segelschein für Segelboote auf See vorschreibt, kann es zu einer administrativen Lücke kommen. Wenn Sie keinen Segelschein besitzen, verlangen wir einen detaillierten nautischen Lebenslauf, der Ihre Erfahrung als Skipper auf Segelyachten belegt, oder ein Internationales Befähigungszeugnis (ICC) mit dem Vermerk „Segeln“. Wir behalten uns das Recht vor, diese Erfahrung bei der Übernahme des Bootes zu beurteilen.
Wenn Sie sich in der Schweiz niederlassen, haben Sie eine Frist von 12 Monaten, um Ihren ausländischen Führerschein umzutauschen oder den Schweizer Führerschein zu erwerben. Informieren Sie sich bei Ihrem Kanton.
Da sich die Vorschriften ändern können, empfehlen wir Ihnen, sich bei spezifischen Fragen oder zur Anerkennung Ihres ausländischen Führerscheins an die offiziellen Behörden zu wenden. Der Hafen von Cheyres befindet sich im Kanton Freiburg.